ruhig, regional, nah am Harz

Ferienwohnungen auf Gut Beinrode

WLAN & Parkplatz inklusive
Familienfreundlich (Babybett auf Anfrage)
Bushaltestelle direkt am Objekt
Bahnhof & A38 in der Nähe
Historisches Fachwerkgebäude von Gut Beinrode mit Innenhof und rotem Ziegeldach – Ansicht der Ferienwohnungen
3 Personen (empfohlen) 57 m² ・1 Schlafzimmer・1 Kinderzimmer ・ WLAN inklusive・1 Parkplatz am Gutshof
ab 113 €
pro Nacht
2 Personen (empfohlen) 55 m² ・1 Schlafzimmer・WLAN inklusive・1 Parkplatz am Gutshof
ab 103 €
pro Nacht

Ausstattung & Inklusivleistungen

Bad mit Dusche und WC
Doppelbett
Heizung
Nichtraucherzimmer
WLAN kostenlos
Pantryküche

Lage & Anreise

Zwischen Leinefelde und Dingelstädt, 5 Min zur A 38.

Erleben auf dem Gut

Spielplatz am Gut Beinrode mit Kindern beim Spielen, Tischtennisplatte und Blick auf den Gutsteich im Hintergrund
Spielplatz & Garten
Lagerfeuerplatz
Gutsgarten von Gut Beinrode mit blühenden Blumenbeeten, gepflegten Hecken und altem Herrenhaus im Hintergrund
Erholungsgarten

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Frage:
Sind auf Gut Beinrode Haustiere erlaubt? Gilt das auch für Schulklassen oder Gruppen?

Antwort:
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet, mit wenigen klar geregelten Ausnahmen:

  • Schul- und Jugendgruppen (Landschulheim):
    Tiere sind in allen Gebäuden und auf dem Gelände verboten. Dies dient der Hygiene, Allergieprävention und Sicherheit der Teilnehmenden.

  • Ferienwohnungen, Monteurunterkünfte, Gutshaus:
    Tiere sind nicht erlaubt.

  • Alte Mühle (nur normale Buchungen, keine Schulklassen):
    Tiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers erlaubt.
    In diesem Fall gilt:
    ▪ Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände
    ▪ Kein Zutritt zu Küchen, Speiseräumen, Werkstätten und Schlafräumen anderer Gäste
    ▪ Eine Reinigungspauschale oder Schadensersatz kann erhoben werden, falls erforderlich.

Hinweis:
Assistenzhunde sind von diesen Regelungen grundsätzlich nicht betroffen, bedürfen jedoch einer vorherigen Abstimmung mit der Verwaltung, um geeignete Unterbringung und Rücksichtnahme auf andere Gäste sicherzustellen.

Frage:
Wie barrierefrei ist das Gelände und die Unterkunft auf Gut Beinrode? Können Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder besonderen Bedürfnissen teilnehmen?

Antwort:
Gut Beinrode ist ein historisches Anwesen mit teilweise modernisierten Gebäuden. Daher besteht keine vollständige Barrierefreiheit, jedoch gibt es verschiedene barrierearme Bereiche und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Gelände:
    Das Außengelände ist weitläufig und teils uneben (Naturstein, Wiesen, Kieswege). Der Zugang zu zentralen Gebäuden (Gutshaus, Mühle, Speisesaal) erfolgt ebenerdig oder über kurze Rampen.
    Parkflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Eingänge.

  • Unterkünfte:
    Einige Zimmer im Erdgeschoss sind stufenarm zugänglich, jedoch nicht rollstuhlgerecht im engeren Sinne (z. B. Türbreiten, Sanitäranlagen).
    Bitte bei der Buchung den genauen Bedarf (Rollstuhl, Gehhilfe, Begleitung, barrierearmes Bad u. ä.) mitteilen, damit eine geeignete Zuteilung erfolgen kann.

  • Workshops / Aktivitäten:
    Viele Angebote (z. B. Papierschöpfen, Kerzenziehen, Kräuter- und Naturprogramme) können individuell angepasst werden. Bei besonderen körperlichen oder sensorischen Einschränkungen bittet das Team um vorherige Abstimmung, um passende Alternativen oder Begleitunterstützung zu planen.

  • Verpflegung & Ernährung:
    Besondere Ernährungsbedürfnisse (z. B. Unverträglichkeiten, Allergien, Diäten) werden über das Formblatt C – Gruppen-Check Notfall & Medizin erfasst und berücksichtigt, soweit dies betrieblich möglich ist.

Hinweis:
Bitte frühzeitig bei der Buchung angeben, welche Barrieren relevant sind (z. B. Mobilität, Sehen, Hören, Begleitung, Diät). Das Team von Gut Beinrode prüft dann individuell, welche Räume oder Programme geeignet sind und welche Unterstützung angeboten werden kann.

Frage:
Wann können Gruppen oder Gäste anreisen und bis wann müssen sie abreisen? Was ist beim Check-in und bei der Abreise zu beachten?

Antwort:
Die An- und Abreisezeiten richten sich nach der jeweiligen Buchung und Unterkunftsart:

  • Schul- und Jugendgruppen (Landschulheim):
    ▪ Anreise ab 10:00 Uhr, Zimmerbereitstellung ab ca. 12:00 Uhr
    ▪ Abreise: Zimmer bis 09:00 Uhr besenrein übergeben, Gelände bis 10:00 Uhr verlassen
    ▪ Geländenutzung nach 10:00 Uhr nur nach Absprache mit der Verwaltung
    (Quelle: Belegungsvertrag Landschulheim, Hausordnung SLH)

  • Ferienwohnungen, Monteurunterkünfte:
    ▪ Bezug ab 15:00 Uhr, Abreise bis 11:00 Uhr
    (Quelle: Besondere Bedingungen Hybrid Master, Hausordnung Gut Beinrode)

  • Veranstaltungen / Gutshaus / Alte Mühle:
    ▪ Zeiten gemäß Belegungsbestätigung oder Einzelvertrag, Abweichungen nur mit schriftlicher Bestätigung
    (Quelle: AVB §5, BB §3.2)

Übergabe & Abnahme:

  • Bei Anreise: gemeinsame Begehung und Schlüsselübergabe mit dem Formblatt D – Übergabe-/Abnahmeprotokoll.

  • Bei Abreise: Kontrolle des Zustands (besenrein, Müll getrennt, Leihmaterial vollständig).

  • Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Zusatzreinigung oder Schadensersatz erfolgt nur bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder nachweisbarem Mehraufwand (§ 12 AVB).

  • Das bloße Entfallen der gemeinsamen Abnahme führt nicht automatisch zu Zusatzkosten.

Tipp:
Bitte die vereinbarten Zeiten einhalten und Änderungen rechtzeitig melden. Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren – Verlust bitte sofort melden (Kosten nach tatsächlichem Aufwand).

Frage:
Wer ist während des Aufenthalts im Landschulheim oder bei Schulprojekten für die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen verantwortlich – und was muss beachtet werden?

Antwort:
Die Aufsichtspflicht liegt vollständig bei der Schule bzw. beim Träger, also bei den mitreisenden Lehrkräften oder Betreuungspersonen.
Das Team von Gut Beinrode sorgt für Sicherheit, Ordnung und Einweisungen (z. B. Hausordnung, Brandschutz, Geländegrenzen), übernimmt aber keine pädagogische Aufsicht.

Verbindliche Regeln:

  • Verantwortung:
    Lehrkräfte, Betreuer oder Jugendleiter übernehmen die unmittelbare Aufsicht über alle Teilnehmenden (vgl. AVB § 6, BB § 6.1).
    Sie müssen während des Aufenthalts erreichbar und jederzeit ansprechbar sein.

  • Mindestaufsicht:
    ▪ Grundschule: 1 : 10
    ▪ Sekundarstufe I: 1 : 12
    ▪ Sekundarstufe II: 1 : 15
    ▪ Mindestens 2 Aufsichtspersonen pro Gruppe müssen anwesend sein.
    (Richtwerte gemäß BB § 6.3; Anpassung nach Altersstruktur oder Programm möglich.)

  • Pflichtunterweisungen:
    Bei Anreise erfolgt die Einweisung in Hausordnung, Brandschutz und Notfallabläufe.
    Die Teilnahme wird mit folgenden Formblättern dokumentiert:
    ▪ Formblatt A – Kenntnisnahme Hausordnung & Aufsicht
    ▪ Formblatt B – Brandschutz (Einweisung & Verpflichtung)
    ▪ Formblatt C – Notfall & Medizin (aggregierte Angaben)
    Ohne diese Bestätigungen ist kein Zimmerbezug oder Programmbeginn möglich.

  • Aufsicht im Gelände:
    Kinder und Jugendliche dürfen den Teichbereich, Werkstätten oder Schleppdächer nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten (vgl. BB § 6.4).
    Für Minderjährige gilt ein striktes Alkohol- und Nikotinverbot (BB § 6.6, Hausordnung SLH § 6).

Hinweis:
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Aufsichts- oder Sicherheitsregeln kann der Betreiber aus Sicherheitsgründen den Abbruch des Aufenthalts oder den Ausschluss einzelner Personen anordnen (§ 5.6 BB / § 10 AVB).

Frage:
Welche Brandschutzregeln gelten auf Gut Beinrode, und was müssen Gruppen oder Gäste beachten?

Antwort:
Der Brandschutz ist für alle Gäste verbindlich und Teil der Sicherheitsunterweisung bei Anreise. Die Einweisung wird mit dem Formblatt B – Brandschutz (Einweisung & Verpflichtung) dokumentiert.

Grundregeln (für alle Gäste):

  • Rauchverbot:
    In allen Gebäuden streng untersagt. Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.

  • Offenes Feuer / Grillen:
    Nur an der freigegebenen, ausgeschilderten Feuerstelle und nach Absprache/Buchung mit der Verwaltung.
    Offenes Feuer oder eigene Feuerstellen sind nicht erlaubt.

  • Verbotene Geräte:
    Keine elektrischen oder gasbetriebenen Heizgeräte, Kochplatten, Tauchsieder o. ä. in den Zimmern.
    Akkus (z. B. E-Bike, E-Scooter) dürfen nur an den freigegebenen Anschlüssen außerhalb der Zimmer geladen werden.
    (Quelle: BB § 5.4 und Formblatt B)

  • Brandmeldeanlage (BMA) & Aerosole:
    Aerosolsprays (z. B. Deo, Haarspray, Insektenspray) nur in Sanitärbereichen ohne Melder verwenden.
    Bitte keine Melder abdecken oder besprühen – das löst einen Alarm aus!

  • Fehlalarm:
    Jeder ausgelöste Alarm führt automatisch zum Einsatz der Feuerwehr.
    Kosten eines Fehlalarms liegen erfahrungsgemäß bei ca. 700 € und werden bei Verstoß gegen die Brandschutzregeln dem Verursacher oder der Gruppe berechnet (§ 12.4 AVB).

  • Im Notfall:
    Bei Alarm ruhig bleiben, Tätigkeit einstellen, Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen, Sammelpunkt „Wiese im Garten“ aufsuchen.
    Rückkehr erst nach Freigabe durch Feuerwehr und Betreiber.

Hinweis:
Alle Informationen zum Brandschutz, den Standorten der Feuerlöscher, Fluchtplänen und Sammelpunkten hängen in den Gebäuden aus und sind zusätzlich per QR-Code oder Online-Link abrufbar.
Die unterzeichnete Brandschutzbelehrung (Formblatt B) ist Voraussetzung für den Zimmerbezug und Programmbeginn.

Frage:
Welche Bereiche auf dem Gelände dürfen Gruppen und Gäste eigenständig nutzen – und wo gelten Sicherheits- oder Betretungsbeschränkungen?

Antwort:
Das Gelände von Gut Beinrode bietet viele Erlebnis- und Lernbereiche. Einige dürfen nur unter Aufsicht oder nach Einweisung betreten werden.
Die Aufsichtspflicht liegt dabei immer bei der Schule, dem Träger oder dem Buchenden (vgl. BB § 6, AVB § 6).

Regeln im Überblick:

  • Allgemeines Gelände:
    Freie Nutzung der ausgeschilderten Aufenthalts- und Spielbereiche unter Aufsicht.
    Rücksicht auf andere Gruppen, Pflanzen und Tiere nehmen.

  • Werkstätten & Arbeitsbereiche:
    (z. B. Holzwerkstatt, Schmiede, Projektküche, Gewächshaus)
    Zutritt nur in Begleitung von Mitarbeitenden des Betreibers oder nach ausdrücklicher Freigabe im Rahmen eines gebuchten Workshops.
    Sicherheitsunterweisung bei Anreise ist Pflicht (Formblatt A/B).

  • Teichgelände:
    Betreten auf eigene Gefahr.
    Kinder dürfen den Bereich nur in Begleitung einer Lehrkraft, Betreuerin oder eines Elternteils nutzen.
    Die Insel im Teich darf nicht betreten werden.
    (Quelle: BB § 3.5, § 6.4; Hausordnung SLH § 9)

  • Floß:
    Nutzung nur zulässig, wenn eine Aufsichtsperson am Ufer oder Steg anwesend ist.
    Die Aufsicht fährt nicht mit, sondern beobachtet vom Ufer aus.

  • Schleppdächer & Lagerbereiche:
    Der große Schleppdachbereich (Lager/Abstellfläche) ist nicht zu betreten.
    Das Schleppdach mit Theke darf nur im Rahmen freigegebener Veranstaltungen und nach Einweisung genutzt werden.

  • Lagerfeuer & Grillplatz:
    Nur an der eigens ausgeschilderten Feuerstelle und nach vorheriger Buchung beim Betreiber.
    Offenes Feuer außerhalb dieser Stelle ist verboten.

Hinweis:
Alle Sicherheits- und Nutzungsregeln sind Teil der Unterweisung bei Anreise.
Lehrkräfte bzw. Gruppenleitungen bestätigen die Kenntnis mit Formblatt A (Hausordnung & Aufsicht).
Verstöße gegen Sicherheitsregeln können zum Abbruch einzelner Aktivitäten oder des Aufenthalts führen (BB § 5.6).

Frage:
Wann und wie müssen Übernachtungen, Programme oder Veranstaltungen auf Gut Beinrode bezahlt werden?

Antwort:
Die Zahlungsweise richtet sich nach der jeweiligen Buchungsart. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung unbar per Überweisung an die in der Buchung angegebene Kontoverbindung der Gut Beinrode GmbH.
Alle Rechnungen werden elektronisch per E-Mail bereitgestellt (§ 7.4 AVB).

Für Schul- und Jugendgruppen (Landschulheim):

  • Keine Vorauszahlung erforderlich.

  • Die Gesamtvergütung ist bei Anreise fällig (§ 7.2a AVB).

  • Nur bei Exklusivnutzung oder hoher Auslastung kann eine Anzahlung bis zu 20 % vorab verlangt werden (Hinweis erfolgt schriftlich).

  • Zusatzleistungen (z. B. Workshops, Bettwäsche, Grillabend) werden nach dem Aufenthalt binnen 7 Tagen abgerechnet (§ 7.3 AVB).

Für sonstige Buchungen (Ferienwohnungen, Veranstaltungen, Monteurunterkünfte):

  • Standardmodell: 30 % Anzahlung binnen 7 Kalendertagen nach Bestätigung,
    Restbetrag 14 Kalendertage vor Anreise (BB § 11.2 – Variante Z-B).

  • Alternativ (nach Vereinbarung): Gesamtzahlung am Anreisetag (Variante Z-A).

  • Abweichungen oder andere Fälligkeiten werden in der Belegungsbestätigung festgelegt.

Rechnungsstellung & Mahnwesen:

  • Rechnungen werden digital per E-Mail versandt; auf Wunsch kann eine Papierfassung gegen Kostenerstattung erfolgen.

  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 8 AVB):
    ▪ Verbraucher: + 5 % Punkte über Basiszinssatz
    ▪ Unternehmen/öffentliche Auftraggeber: + 9 % Punkte über Basiszinssatz + 40 € Pauschale.

  • Nach 7 Tagen Zahlungsverzug wird automatisch eine 1. Mahnung versendet.

Hinweis:
Die Zahlung gilt erst mit Geldeingang auf dem angegebenen Konto als erfolgt.
Bitte im Verwendungszweck die Buchungs- oder Vertragsnummer angeben, damit die Zuordnung eindeutig ist.

Frage:
Dürfen während des Aufenthalts auf Gut Beinrode Fotos oder Videos aufgenommen und veröffentlicht werden?

Antwort:
Ja, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – hat oberste Priorität.

  1. Aufnahmen durch den Betreiber (Gut Beinrode):

  • Ohne erkennbare Personen (z. B. Räume, Gelände, Dekoration, Projektergebnisse) sind Aufnahmen zulässig.

  • Mit erkennbaren Personen dürfen Fotos oder Videos nur mit vorheriger Einwilligung gemacht und veröffentlicht werden.

  • Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (Formular steht unter gut-beinrode.de/vertragsunterlagen bereit).

  • Ein Widerruf ist jederzeit möglich, ohne dass dadurch Nachteile entstehen (§ 10.4 BB, § 14 AVB).

  1. Aufnahmen durch Gäste, Gruppen oder Veranstalter:

  • Das Persönlichkeitsrecht aller Beteiligten ist zu respektieren.

  • Fotos oder Videos in Schlafräumen, Sanitärbereichen oder vertraulichen Situationen sind strikt verboten.

  • Wer Aufnahmen veröffentlichen möchte (z. B. auf Social Media), ist selbst dafür verantwortlich, vorher alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen (§ 10.5 BB).

  • Der Betreiber kann bei Verstößen einschreiten oder Aufnahmen untersagen (Hausrecht).

  1. Datenschutz & Speicherdauer:

  • Einwilligungen und Aufnahmen werden nur zweckgebunden verarbeitet (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation).

  • Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck entfällt oder eine Einwilligung widerrufen